Lexikon Finanzen

Akti...Auße
Bank...Bürg
CVV2...Clea
Darl...Disa
E-Co...Erne
Fina...Fris
Geha...Grun
Haup...Haup
Immo...Inve
Kapi...Kred
Lebe...Lebe
Maes...Münz
NCR...Numm
Orde...Orde
PIN...Pfän
Raif...Rate
SCHU...Spar
Talo...Talo
Unte...Unte
VISA...Verz
Wech...Währ
Zahl...Zins
Über...Über


Versicherungsprämie - Lexikon Finanzen

Als Versicherungsprämie bezeichnet man eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an ein Versicherungsunternehmen bezahlt wird. Die Prämienzahlung erfolgt einmalig (Einmalprämie) oder periodisch (vielfach als Jahres- oder Monatsprämie, wobei für unterjährige Prämienzahlungen ein Zuschlag als Bearbeitungsbetrag oder ein Prozentsatz der Jahresprämie als Vorschusszins verrechnet wird). Die Prämienzahldauer periodisch zu entrichtender Prämien kann von der Versicherungsdauer abweichen. Bei periodisch zu zahlenden Prämien kommt der Erst- oder Einlösungsprämie im deutschen Versicherungsrecht besondere Bedeutung zu, da erst mit ihrer Zahlung der Versicherungsschutz beginnen kann (materieller Versicherungsbeginn). Wird eine Folgeprämie nicht fristgerecht gezahlt, erlischt der Versicherungsschutz. Das Versicherungsunternehmen kann dann nach erfolgloser Mahnung den Versicherungsvertrag kündigen. Die aufgeführten Rechtsfolgen gelten nicht für Rückversicherungen und Seeversicherungen.

Sitemap     Impressum