Lexikon Finanzen

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Kleinaktionär - Lexikon Finanzen

Ein Kleinaktionär ist ein Teilhaber (Aktionär) eines börsennotierten Unternehmens, der auf Grund seiner geringen Beteiligung keinen merklichen Einfluss auf dieses Unternehmen ausüben kann. Zur Wahrung der Interessen von Kleinaktionären gibt es die "Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre" (SdK).

Weblinks:

  • http://www.sdk.org - Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre

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