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Freie_Sparkassen - Lexikon Finanzen

Freie Sparkassen sind in Deutschland Sparkassen, die nicht als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert sind, sondern eine andere Rechtsform haben. Damit fehlt ihnen die enge kommunale Bindung anderer Sparkassen. Im Einzelnen gehören folgende sieben Sparkassen zu den freien Sparkassen (Stand: 31.12.2002). Sie haben sich im Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e.V. zusammengeschlossen, der wiederum außerordentliches Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes ist.

  • Bordesholmer Sparkasse (Wirtschaftlicher Verein)
  • Die Sparkasse in Bremen (Wirtschaftlicher Verein)
  • Frankfurter Sparkasse (Wirtschaftlicher Verein)
  • Spar- und Leihkasse zu Bredstedt (Stiftung)
  • Sparkasse zu Lübeck (Stiftung)
  • Hamburger Sparkasse AG (Aktiengesellschaft, bis 2003: Juristische Person Alten Hamburger Rechts)
  • Sparkasse Mittelholstein AG, Rendsburg (Aktiengesellschaft)

Darüber hinaus gehört ein öffentlich-rechtliches Institut wegen seines privatrechtlichen Vorgängerinstitutes zum Verband der Freien Sparkassen:

  • Sparkasse Westholstein, Itzehoe (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

Die Freien Sparkassen vereinigen rund 7 Prozent der addierten Bilanzsumme aller deutschen Sparkassen auf sich.

Als außerordentliche Mitglieder gehören zum Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen 37 andere Sparkassen aus 9 Ländern sowie der Verband der schwedischen Freien Sparkassen.

Siehe auch:

  • Deutscher Sparkassen- und Giroverband
  • Sparkasse

Weblinks:

  • http://www.verband-freier-sparkassen.de/ Verband der deutschen freien öffentlichen Sparkassen e. V.


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